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Bei Sportveranstaltungen ist es bereits Usus, Erlebtes direkt vor Ort auf Fotos oder Videos festzuhalten.Ebenso üblich ist das Abspielen von Musikstücken via Lautsprechersysteme. Was es zu beachten gilt!
Das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos und Videos im Privat- und Öffentlichkeitsbereich gehört mittlerweile zum Alltag dazu. Ganz gleich welche Medien wir auch konsumieren, nahezu überall werden wir mit visuellen Eindrücken über Geschehnisse informiert. Auch von Sportveranstaltungen bzw. anderen Events, wo etwa Sportler in Aktion, Funktionäre, Fans oder Besucher für diverse Social-Media-Kanäle, Websites, Vereinszeitungen usw. usf. abgelichtet werden, schwirren zahlreiche Fotos digital herum. In diesem Zusammenhang stellt sich insbesondere seit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz im Jahr 2018 die überaus wichtige Frage, wie sieht es eigentlich mit dem Bewusstsein im Umgang mit der Verwendung derlei Medienformate aus und worauf muss dabei zwingend geachtet werden? Eine ähnliche Frage stellt sich auch bei der Musiknutzung während eines Events z.B. zur Pausenunterhaltung oder bei Sportarten, die eine Musikbegleitung erfordern. Denn auch Vereine unterliegen hier gewissen rechtlichen Bedingungen.
DATENSCHUTZ UNDPERSÖNLICHKEITSRECHTE
Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) fallen Bildnisse, d.h. Abbildungen in Form von Fotos und Videos, in die Kategorie der personenbezogenen Daten und sind daher auch datenschutzrechtlich geschützt. Dies hat zur Folge, dass derlei visuelle Formate ausschließlich unter gewissen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen. Hierzu zählt z.B. die Einwilligung der betroffenen Person/en laut Urheberrechtsgesetz § 78 oder etwa ein berechtigtes Interesse seitens des Vereins/ Verbands an der Verarbeitung des angefertigten Fotos oder Videos. Als von der Einwilligungsform unabhängig zu betrachten sind dabei die Interessen der abgebildeten Personen, welche KEINESFALLS verletzt werden dürfen (z.B. Bloßstellung, Entwürdigung, Herabsetzung oder Preisgabe privater Details, ...). Ebenso ist die Verwendung zu Werbezwecken strikt untersagt.
Die vollständige Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des INFORMERs!
Copyright: Foto: iStock / Sitthiphong